Ersttrimesterscreening

auch ETS, NT-Messung, Nackenfaltenmessung, combined test, etc.

Im ersten Schwangerschaftsdrittel erfolgt zwischen der 11+0. – 13+6. Schwangerschaftswoche (SSW) das Ersttrimesterscreening (ETS). Hier wird mittels Ultraschalles die Scheitel-Steiß-Länge des Kindes gemessen und der errechnete Geburtstermin bestätigt oder korrigiert. Weiters beurteilt man die Anzahl der Kinder (Einling, Zwillinge, Drillinge), den Körperbau des Kindes/ der Kinder und den Mutterkuchen, sowie die Länge des Muttermundes.

Einige, teils schwerwiegende, Fehlbildungen können bereits in diesen frühen Wochen erkannt oder ausgeschlossen werden.

Durch die sonografische Messung der so genannten Nackentransparenz (NT) und anderen Zeichen, wie z.B. das Vorhandensein des Nasenbeins, dem Blutfluss im kindlichen Herzen (Trikuspidalklappe) und Ductus venosus, kann Auskunft über mögliche Erkrankungen des Kindes gegeben werden.

Mit Hilfe dieser Ultraschallbefunde und einer Untersuchung des mütterlichen Blutes auf bestimmte Hormonwerte (freies Beta-hCG und PAPP-A) ein bis zwei Wochen zuvor (zwischen der 10. – 12. SSW) wird im Anschluss das Risiko für Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) berechnet.

Die Ultraschalluntersuchung in Kombination mit den Hormonwerten aus dem mütterlichen Blut nennt man „Combined Test“.

Um den hohen Qualitätsansprüchen an diese Untersuchung gerecht zu werden, besitze ich die gültigen Zertifikate der Fetal Medicine Foundation (FMF) London, welche ich jährlich erneuere.

Befundbesprechung

Im Anschluss an die Ultraschalluntersuchung bespreche ich den Befund ausführlich mit Ihnen.

Wenn die errechneten Risikowerte für o.g. Chromosomenstörungen unauffällig sind, können Sie auf weitere Tests verzichten, oder diese bei Wunsch durchführen lassen. Durch das ETS werden ca. 95 % der Kinder mit Down-Syndrom entdeckt (lt. FMF London).

Eine Risikoberechnung kann das Vorhandensein einer Chromosomenstörung nicht beweisen oder ausschließen. Hierzu werden invasive Tests, wie z.B. die Mutterkuchen- oder Fruchtwasserpunktion, benötigt.

Eine weitere Screeninguntersuchung auf Trisomie 21, 13 und 18 ist die sog. NIPT (= Nicht Invasive Pränatale Testung) oder cfDNA-Test (auch „Bluttest“). Siehe dort.

Die Aussagekraft der Ultraschalldiagnostik ist generell begrenzt. Trotz hochauflösender Ultraschallgeräte, größter Sorgfalt und Erfahrung der Untersucherin/ des Untersuchers können Fehlbildungen des Kindes unentdeckt bleiben. Dies gilt insbesondere bei erschwerten Untersuchungsbedingungen, wenn die Sichtverhältnisse z.B. durch die Kindeslage, ungünstige Lage der Gebärmutter oder eine dicke mütterliche Bauchdecke, deutlich eingeschränkt sind.

Daneben gibt es Erkrankungen, die beim Kind keine körperlichen Veränderungen zeigen, wie z.B. Stoffwechseldefekte, Hauterkrankungen, manche genetischen Erkrankungen, etc. Daher können sie in einer Ultraschalluntersuchung nicht erkannt werden.