Organscreening

Das Organscreening („20-Wochen-Schall“, „Feindiagnostik“) erfolgt zwischen der 20+0. – 23+0. Schwangerschaftswoche (SSW). Hierbei wird mittels Ultraschalluntersuchung die Anzahl der Kinder, die Organe des Kindes/ der Kinder sowie die Lage des Mutterkuchens, die Durchblutung in den beiden Gebärmutterarterien, die Länge des Gebärmutterhalses, sowie die Fruchtwassermenge beurteilt.

Bei der Beurteilung der Organe des Kindes werden besonders genau das Gehirn, das Gesicht, die Wirbelsäule, der Brustkorbs mit dem Herzen und der Lunge, die Bauchwand, die Bauchorgane, die Nieren und die Harnblase, sowie das Skelett mit Armen und Beinen untersucht.

Falls kein Ersttrimesterscreening erfolgt ist, kann auf Wunsch auch auf eventuell vorhandene Zeichen einer Chromosomenstörung geachtet werden. Hierzu zählen unter anderem die Darstellung des Profils mit dem Nasenbein, die Nackenfalte, Vorhandenseins eines evtl. echogenen Focus im Herzen, eines hyperechogenen Darmes oder anderer Marker.

Das Organscreening wird von ÄrztInnen durchgeführt, die speziell für diese Untersuchung ausgebildet wurden und zertifiziert sind. Ich habe das Zertifikat für „fetal abnormalities“ der FMF London (The Fetal Medicine Foundation).

Die technischen Grenzen

Die Aussagekraft der Ultraschalldiagnostik ist generell begrenzt. Trotz hochauflösender Ultraschallgeräte, größter Sorgfalt und Erfahrung der Untersucherin/ des Untersuchers können Fehlbildungen des Kindes unentdeckt bleiben. Dies gilt insbesondere bei erschwerten Untersuchungsbedingungen, wenn die Sichtverhältnisse z.B. durch die Kindeslage, ungünstige Lage der Gebärmutter oder eine dicke mütterliche Bauchdecke, deutlich eingeschränkt sind.

Daneben gibt es Erkrankungen, die beim Kind keine körperlichen Veränderungen zeigen, wie z.B. Stoffwechseldefekte, Hauterkrankungen, manche genetischen Erkrankungen, etc. Daher können sie in einer Ultraschalluntersuchung nicht erkannt werden.

Spezielle weitere Untersuchungen

Bei bestimmten Fragestellungen, Vorerkrankungen der Schwangeren oder Verdachtsmomenten beim Kind können spezielle Ultraschalluntersuchungen notwendig werden.

Bei der fetalen Echokardiografie (kurz „Herzecho“, Ultraschall des fetalen Herzens) werden die Lage, Größe und Aufbau des Herzens beurteilt. Ebenso der Rhythmus, die zuführenden und abgehenden Gefäße, sowie Blutflüsse innerhalb des Herzens. Hierbei können grobe Herzfehler ausgeschlossen werden, bzw. die Diagnose von angeborenen Herzfehlern gestellt werden. Einige Herzfehler, wie z.B. Verengungen der Herzklappen oder Gefäße, können sich auch erst im Laufe der Schwangerschaft entwickeln oder verschlechtern und somit erkennbar werden. Daher ist es empfehlenswert, sich das kindliche Herz zwischen der 30. – 32. SSW nochmals anzuschauen.

Bei der Neurosonografie (Ultraschall des fetalen Gehirns, inklusive der Wirbelsäule) erfolgt eine genaue Beurteilung der beiden Großhirnhälften, der Hirnwasserräume (Liquorräume), des Balkens (Corpus callosum), des Kleinhirns und der Wirbelsäule mit der darüberliegenden Haut. Einige Erkrankungen des Gehirns und Gehirnentwicklungsstörungen können sich auch erst im Laufe der Schwangerschaft entwickeln oder verschlechtern, und somit sonografisch erkennbar werden. Daher ist es empfehlenswert, sich das kindliche Gehirn zwischen der 30. – 32. SSW nochmals anzuschauen.

Durch meine Weiterbildung zum „International Master in Maternal-Fetal Medicine“ der Medicina Fetal Barcelona(Medicina Fetal Barcelona – Inicio ) bin ich zur Durchführung dieser speziellen Ultraschalluntersuchungen qualifiziert.