Wahlarztinformation

Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärzte, die in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen stehen.

Nach Ihrer Untersuchung erhalten Sie eine Honorarnote mit Auflistung der von mir durchgeführten Leistungen. Die Honorarnote ist vor Ort mittels Bankomatkasse oder in bar zu bezahlen.

Im Anschluss können Sie ein Ansuchen um Rückerstattung der Behandlungskosten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Hierfür haben die SVS und BVAEB eine App. Für die ÖGK und SVS können wir gerne den Antrag über WAH online für Sie einreichen.

Bei den meisten Kassen erhalten Sie bis zu 80 Prozent des für diese Leistung üblichen Kassentarifs rückerstattet. Die Höhe dieser Rückerstattung ist von Kasse zu Kasse verschieden und hängt weiters von der Art der Untersuchung ab.

Bei einer bestehenden privaten Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich ist es eventuell möglich, Ihre Rechnung nach Einreichung und Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse auch bei Ihrer Zusatzversicherung vorzulegen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

Eine Rückerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse steht Ihnen nicht zu, wenn im selben Quartal ein Vertragsarzt desselben Fachgebietes aufgesucht wurde. Ausgenommen sind Behandlungen, die der Vertragsarzt nicht anbietet.

In meiner Wahlarztordination verschriebene Medikamente erhalten Sie zum üblichen Rezepttarif in der Apotheke. Überweisungen zu anderen FachärztInnen oder in Krankenhäuser sind natürlich möglich.