Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
Der Mutter-Kind-Pass ist eine einzigartige Vorsorgemöglichkeit. Im Rahmen der vorgesehenen Untersuchungen wird auf die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung von schwangerschaftsbezogenen Erkrankungen geachtet, zum Beispiel durch den sog. „Zuckertest“ (oGTT – oraler Glucosetoleranztest), regelmäßige Kontrollen von Blutdruck, Gewicht und Harn. Auch das kindliche Wachstum wird mittels Ultraschalles erhoben. Sie erhalten Informationen zur Pränataldiagnostik. Ebenso ist ein Gespräch mit einer Hebamme zwischen der 18.-22. SSW vorgesehen, welches von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Ein Besuch beim Hausarzt oder Internisten zwischen der 17.-20. SSW überprüft die mütterliche Gesundheit. Regelmäßige Blutabnahmen ebenso.
Den Mutter-Kind-Pass erhalten Sie beim/ bei der Gynäkologen/ Gynäkologin, sobald die Schwangerschaft feststeht.
Für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes ist es wichtig, alle vorgeschriebenen Untersuchungen zeitgemäß durchführen zu lassen.
Die von der Österr. Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG) und der Österr. Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (ÖGUM) empfohlenen Ultraschallkontrollen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind hier aufgelistet:
Basis Ultraschall in der
8.-12. Schwangerschaftswoche
Zielsetzung dieser Untersuchung:
Bestätigung der korrekten Lokalisation der Schwangerschaft in der Gebärmutter (Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft), Vorhandensein der kindlichen Herzaktion, Feststellung von Einlings‐ oder Mehrlingsschwangerschaften und Bestimmung des Schwangerschaftsalters durch die Messung der Scheitel-Steiß-Länge (= Größe) des Kindes.
Basis Ultraschall in der
18.-22. Schwangerschaftswoche
Zielsetzung dieser Untersuchung:
Beurteilung von Herzaktion, Wachstum des Kindes, Sitz des Mutterkuchens und Fruchtwassermenge.
Basis Ultraschall in der
30.-34. Schwangerschaftswoche
Zielsetzung dieser Untersuchung:
Beurteilung von Herzaktion, Wachstum des Kindes, Sitz des Mutterkuchens, Fruchtwassermenge und Lage des Kindes.